< < < zurück | Home | Pflanzenschutzkalender | Ziergarten | Raupenfraß

Pflanzenschutzkalender — Ziergarten

Blattläuse-Rosenblattlaus |  Sternrußtau |  Blattkäfer |  Blattwespenlarven |  Kastanienminiermotte |  Knospenbräune und Rhododendronzikade |  Sitkafichtenlaus |  Echter Mehltau |  Rosenrost |  Raupenfraß |  Gall- und Pockenmilben |  Gemeine Spinnmilbe |  Schildläuse |  Neupflanzung |  Düngung |  Archiv

Aktuelle Pflanzenschutzprobleme- und Maßnahmen – Mai.
Auszüge aus dem Buch "Mein gesunder Ziergarten"

 








Raupenfraß an Ziergehölzen

Die meisten an Obstgehölzen (siehe dort) vorkommenden Raupen (Schmetterlingsraupen) können auch an Ziergehölzen erhebliche Fraßschäden verursachen. Hier konzentrieren wir uns auf diese, die überwiegend Ziergehölze befallen.
In manchen Jahren können ab Ende April junge Blätter durch eine große Zahl von kleinen Räupchen des Schwammspinners (Lymantria dispar) befallen werden. Während der etwa zwei Monate dauernden Fraßtätigkeit kann es zum Kahlfraß von mehreren Bäumen und Sträuchern kommen. Eine erwachsene Raupe erreicht im Juni eine bis zu 70 mm Länge.
 
Meistens im Mai werden die Teilblättchen der Rosen und auch die ganzen Blätter sowie deren junge Triebspitzen zu oft großen Wickeln zusammengesponnen. Darin fressen an den Knospen und Blättern bis zu 15-20 mm lange, grünliche Räupchen des Rosenwicklers (Cacoecia rosana).
   

Bekämpfung

Bei schwachem Befall sollen die Räupchen per Hand vernichtet werden. Bei dem Schwammspinner sollten dabei, auf Grund der möglichen allergischen Reaktion, Handschuhe getragen werden.

Biologische, Bacillus thuringiensis-haltige Produkte sind zzt. für die Ziergärten leider nicht zugelassen.


Auch eine chemische Bekämpfung ist bei den jungen, eventuell noch nicht "versponnenen" Raupen am erfolgreichsten.

Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso
Bayer Garten Schädlingsfrei Calypso Perfekt AF

 

COMPO Schädlings-frei plus
Spruzit Schädlingsfrei – Neudorff
Pyreth Natur-Insektizid – Dr. Stähler

Nebenwirkung.
Zugelassen gegen saugende Insekten
 

© 2002 Griegel Verlag, Waldstr. 1, D-55442 Dorsheim
Das Werk, insbesondere alle Zeichnungen, sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung ausserhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung des Urhebers unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen und für die Verarbeitung in elektronischen Systemen.